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Hier findet ihr unsere aktuellen Beschlüsse zum Nachlesen

Beschlusssammlung

Für die Ausbildung zum DLRG-Strömungsretter, DLRG-Bootsführer und DLRG-Einsatztaucher werden grundsätzlich keine Ausbildungskosten erhoben.

Jedoch wird eine Ausbildungs-Kaution von der Ortsgruppe Bühl-Bühlertal erhoben.
Diese beträgt für die Tauchausbildung und Bootsausbildung je €150.-
Hiervon wird ein Anteil von €60.- als Ausbildungskaution an den DLRG Bezirk Mittelbaden weitergeleitet.
Für die Strömungsretterausbildung beträgt die Ausbildungs-Kaution €50.-.

Nach Bestehen der DLRG-Strömungsretterqualifikation (SR 1), des DLRG-Bootsführerscheins oder DLRG-Einsatztaucherprüfung und danach einer 2-jährigen aktiven Mitarbeit in der DLRG Ortsgruppe Bühl-Bühlertal, kann das Mitglied eine Rückerstattung der Kaution beim Vorstand der Ortsgruppe beantragen.

Der formlose Antrag auf Rückerstattung der Kaution muss innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf dieser zwei Jahre erfolgen, sonst verfällt der Anspruch.
Das Vorstandsgremium entscheidet über den Antrag auf Rückerstattung auf Grundlage der aktiven Mitarbeit des Mitglieds. Eine Teilerstattung ist ebenfalls möglich.

Kosten, welche durch den Auszubildenden selbst zu bezahlen sind:

  • Sportärztliche Untersuchungen inkl. Seh- und Hörtests

  • Private Unfallversicherungen bezügl. der sportartbedingten Risiken (Taucher­versicherung o.ä.)

  • Ausstellung/Brevetierung der Sporttauchscheine

  • Ausstellung des Sportbootführerscheins

  • Fahrkosten zu Ausbildungsstätten

2016_08_19 Einsatz Kautionsregelung

Ausserplanmässige Benutzung von Einsatzmaterial, z.B. Tauchgeräte usw., dem zuständigem Vorstandsmitglied (Leiter Einsatz, Referent Tauchen usw.) vor der Benutzung bekannt gemacht wird. Ein eventuell erforderlicher Nachweis der fachlichen und gesundheitlichen Eignung zur Benutzung der Geräte ist in Kopie vorzulegen. Tauchschein, Tauchtauglichkeitsuntersuchung und die private Versicherung ist vorzulegen. Mündliche Info reicht nicht. Mitgliedschaft ist Voraussetzung.           2018_06_08 Vosi           7 Ja-Stimmen - einstimmig angenommen.

Außerplanmässige Fahrzeugbewegung (KFZ und Boot) dem zuständigem Vorstandsmitglied (Leiter Einsatz usw.) vor der Benutzung des Fahrzeuges bekannt gemacht wird. Planmässig gehen beide Fahrzeuge und das Boot mit zum Wachdienst. Ansonsten ist der TL zu informieren.           2018_06_08 Vosi           7 Ja-Stimmen - einstimmig angenommen.

Ergänzug 2025: Alle Fahrzeugbewegungen außer die im Bereich Wachdienst, sowie bei Einsätzen, müssen vor der Nutzung in der Ressourcen App eingetragen und genehmigt werden. 

Pfandregel Beschluss – der  Betrag wird dem Käufer grundsätzlich brutto (einschl, Pfand) erstattet. Es wird keine Überwachung durchgeführt. Ziel soll sein, dass das Pfand zurückkommt um die Verluste klein zu halten. Differenzen werden vom Verein getragen.

2017_05_12 Vosi

Neues Zugangssystem Fzh. 
Abstimmung Firma Heyd – el. System mit Chips. (Salto)
Chips Erstausstattung wird vom Verein übernommen. Bei Verlust ist der weitere Chip zu bezahlen.

Folgenden Personenkreisen stehen Zugangschips zu:
Vorstandsmitglieder
Jugendvorstand
Referenten
Einsatzgruppe
Fahrer für den Wachdienst
THW: Chip 2x
Pfand 20,00 EUR 

Startgebühren Rettungssport:

Meldungen Qualifikationswettkämpfe Rettungssport – Kostenübernahme Startgebühren  

Rettungssport. Antrag: 2019_05_10 vom 30.04.2019
Regelung Kostenübername Startgeb. Rettungssport          

Ergänzt am 10.05.2019          
Rettungssport Kostenübernahme Startgebühren          
Vor oder mit Anmeldung Teilnehmerliste an Vorstand, Nur Mitglieder erhalten Startgebühren          
7 Ja-Stimmen - einstimmig angenommen.

17.11.2021

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